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Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen

Zwei Autos an Ladestation vor grüner Hecke

Die Förderrichtlinie für das lange erwartete Programm der KfW (441) wurde am 17.11.2021 veröffentlicht, Anträge können seit dem 23.11.2021 über das Zuschussportal der KfW gestellt werden.

Förderberechtigt sind Unternehmen und Kommunen, die das Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten ermöglichen wollen.

Gefördert werden mit 900,00 € je Ladepunkt:

  • der Kauf neuer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung.
  • der Einbau und Anschluss der Ladestationen, inklusive aller Installationsarbeiten.
  • und Energiemanagement-Systeme zur Steuerung der Ladestationen.

Die Gesamtkosten müssen mindestens bei 1.285,71 € liegen. Weitere Vorgaben und Regularien sind auf der Seite der KfW zu finden.

Da die Förderung nach dem Windhund-Prinzip vergeben wird, lohnt es sich schnell zu reagieren.

Bei der Antragstellung wie auch bei dem geforderten halbjährlichen Reporting auf der Online-Plattform „Berichterstattung Ladeinfrastruktur“ der NOW, unterstützt Sie unser Team gerne. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an: foerdermittelmanagement@bfe-institut.com.

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