Gerne helfen wir Ihnen bei Ihren Fragen weiter.

Tel.: +49 621 290 5200

Energieeffizienzgesetz – die Pflicht zum Energiemanagement-System?

Mann mit Tablet

Der Bundestag hat kürzlich das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verabschiedet. Doch was bedeutet das eigentlich genau? Welche Anforderungen beinhaltet das Gesetz? Und welchen müssen Sie nun gerecht werden?

Deutschland verfolgt ambitionierte Klimaschutzziele. Die angestrebte Energiewende erfordert einen deutlichen und dauerhaften Rückgang des Energieverbrauchs in Deutschland. Nicht zuletzt hat auch die angespannte Lage auf den Energiemärkten im vergangenen Jahr gezeigt, wie relevant der sparsame und effiziente Umgang mit Energie ist.

Mit dem Energieeffizienzgesetz soll ein solcher Umgang weiter forciert werden. Die Bundesregierung schafft mit dem Gesetz erstmals einen sektorübergreifenden Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland. Darüber hinaus leistet es einen wichtigen Beitrag für die deutschen Klimaziele.

Behörden, Unternehmen und Rechenzentren werden nun ganz konkret dazu verpflichtet, mehr Energie einzusparen. Die wichtigsten Anforderungen aus dem EnEfG sind:

  1. Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von über 7,5 GWh im Jahr müssen ein Energiemanagement-System nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagement-System nach EMAS einführen.
  2. Wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen müssen in konkreten Plänen erfasst und veröffentlicht werden. 
  3. Die Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463 (ValERI) wird als Anforderung an Energiemanagement-Systeme festgelegt.
  4. Auch Betreiber von Rechenzentren müssen zukünftig verschiedene Energieeffizienz- und Energiemanagement-Anforderungen einhalten.

Die Basis: Transparenz

Insbesondere im ersten Punkt können wir Sie dabei unterstützen, den neuen Anforderungen durch das Energieeffizienzgesetz gerecht zu werden. Denn die Grundvoraussetzung ist Transparenz über ihre Energiedaten. Der genannte Gesamtendenergieverbrauch setzt sich im Grunde aus allen Energieträgern zusammen, darunter z. B. Strom, Gas, Öl und Wärme. Insofern Unternehmen einen Verbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr überschreiten, greift die Verpflichtung zur Einführung eines Energiemanagement- oder Umweltmanagements-Systems. Die Einrichtung dessen wird binnen 20 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen müssen.

Explizit als Bestandteile eines Energiemanagement-Systems sind im Gesetz folgende Punkte aufgeführt:

  • Wirtschaftlichkeitsbewertung nach ValERI (DIN EN 17463)
  • Erfassung von Prozesstemperaturen und abwärmeführenden Medien mit Temperatur/Wärmemenge
  • Identifizierung von Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung- und nutzung

Für die nötige Transparenz über Energiedaten bieten wir mit unserer Energiemanagement-Software econ4 und medienübergreifender Messtechnik (z. B. Strom, Gas und Öl) das Komplettpaket. Die Einführung eines Energiemanagement-Controllings ist ein geeigneter Schritt, um die Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes zu erfüllen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Seite. 


Wichtiger Hinweis: Dieser Text ersetzt keine umfassende Rechtsberatung. Dieses Dokument wurde als allgemeine Information konzipiert. Die spezifische Situation und die Ziele einzelner Unternehmen werden nicht individuell berücksichtigt. Die hierin enthaltenen Einschätzungen sind nicht als Handlungsempfehlungen zu verstehen. Die econ solutions GmbH übernimmt keine Haftung für die Verwendung dieser Publikation oder deren Inhalt. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Daten werden aus Quellen bezogen, die wir für zuverlässig halten.

Jetzt Newsletter und Blog abonnieren und informiert bleiben!